Reha- mehr Lebensqualität
Übungen in Eigenverantwortung möglich sind: Die Erstverordnung durch zugelassene Ärzte beinhaltet bis zu 50 Übungseinheiten über 18 Monate und bis 120 Übungseinheiten über 36 Monate bei festgelegten Erkrankungen. Die Kosten werden von den Leistungsträgern (unter anderem Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung) übernommen. Inzwischen besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport (Sozialgesetzbuch IX). In Nordrhein--Westfalen gibt es rund 12.000 Angebote in über 20 verschiedenen Krankheitsbildern (Indikationen).



