Strukturelle Förderung im Sportverein -"Regelbetrieb"

Grundvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Sportbund Rhein-Kreis Neuss
  • Mitgliedschaft im Landessportbund NRW
  • Mitgliedschaft im sportartspezifischen Fachverband

>> Bei Förderprogrammen ist es normalerweise eine zwingende Voraussetzung an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW teilzunehmen! <<

 

Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW

Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung!
 

Allgemeine Informationen

Förderung digitaler Ausstattung von Sportorganisationen

Ziel

Die Förderung digitaler Ausstattung ist in vielerlei Hinsicht eine große Chance für den organisierten Sport in NRW und damit auch für euch! Ziel ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur, Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen und Förderung der Aus-, Fort-, und Weiterbildung. 

Was

Ihr wollt mit der Zeit gehen und Eure digitale Infrasturktur ausbauen!? Dann bewerbt euch und bekommt die nötigen finanziellen Mittel!

Es handelt sich um eine Vollfinanzierung (ausschließlich Sachausgaben). Die Förderung richtet sich nach dem Auszahlungserstattungsprinzip. Die Kosten müssen vom Verein ausgelegt werden, anschließend werden diese in vollem Umfang erstattet.

[*Auch eine Teilfinanzierung der Anschaffung ist möglich.] 

Wer

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V. sind.

[*Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.]

Weitere Informationen

Programm: Digitalförderung LSB

Bewerbungszeitraum: Der Bewerbungszeitraum ist am 10.03.2023 abgelaufen. [Anträge die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.]

Schreibt uns an: foerderung@ksbneuss.de

Beispiele für Förderungen

Zuwendungsfähig sind u. a.

  • Laptops/ Tablets/ Notebooks/ PCs
  • Digitale Whiteboards/ Smartboards
  • Videokonferenz- und Videoübertragungs- sowie Präsentationssysteme
  • Monitore
  • Scanner
  • Digitale Fotokameras
  • Computer-Lautsprecher
  • Sound-und Videosysteme für die Kommunikation im Verwaltungsbereich (z. B. Videokonferenzen)
  • Sound- und Videosysteme für den Sportbetrieb sind nur förderfähig, wenn sie der Kommunikation und Anleitung von Sportgruppen oder dem Streaming von breitensportlichen Wettbewerben dienen
  • Netzwerktechnik, Breitband-Internet-Zugang
  • Digitale Steuerungstechnik zur energetischen Modernisierung (z. Bsp.: Automatisierte Beleuchtung; intelligente Heizungssteuerung)
  • WLAN-Router, Repeater, Access-Points
  • Zubehör, wie Mäuse, Drucker, Tastaturen, Headsets, Mikrofone, Webcams, Docking-Stations, Stifte für die digitale Eingabe auf Endgeräten
  • Leitungen und Kabel zur Verwendung o.g. Ausstattung wie Netzwerkkabel, Patchkabel, USB-(Verlängerungs-) Kabel/-Adapter/-Konverter (USB Typ A, USB Mini-B, USB Micro B, USB Typ C; USB 2.0, USB 3.0), Kabel und Konverter zur Bildübertragung (USB, HDMI, DisplayPort, Lightning, VGA, DVI), Gerätezuleitung (Strom, Innenbereich), Mehrfachsteckdose (Strom, Innenbereich), Verlängerungskabel (Strom, Innenbereich)
  • Serversysteme, Speichermedien, Datenschutz- und Datensicherungssysteme
  • Digitale Zugangs- und Schließsysteme, digitale Zahlungssysteme und in Verbindung mit der Anschaffung von Hardware Software und Spezial-Software wie zum Beispiel Vereinsverwaltungsprogramme und Programme zum Belegungs- bzw. Hallenmanagement

(Quelle: LSB NRW, Stand 27.01.2023)

Beispiele für "NICHT Förderung"

NICHT förderfähig sind...

  • Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Sportausübung stehen
  • Dienstleistungen
  • Etwaige Einrichtungskosten oder sonstige mit der Anschaffung verbundene notwendige Dienstleistungen 
  • Smartphones
  • Sound- und Videosysteme zur unmittelbaren Sportausübung (Sportarten mit Musikbegleitung, Tanzen, Cheerleadern, etc.)
  • Software, die ohne Bezug zur gekauften Hardware erworben wird
  • Verlängerung von Softwareabonnements 
  • Erwerb von Softwareabonnements 
  • Erstellung von Webseiten   
  • Digitales Sportequipment wie z. Bsp. Segelflugsimulator, VR-Fechtanzug, digitale Schießanlage, Zeitmessanlagen
  • Schulungen zur Nutzung der entsprechenden Hardware und Software

(Quelle: LSB NRW, Stand 27.01.2023)

​​​​​​​Was bei der Anschaffung (Vergabe) zu beachten ist

  • Sportvereine die eine Zuwendung gemäß Nr. 5.3 Buchstabe a.) bis c.) durch den SSB/KSB weitergeleitet bekommen, haben dieses Verfahren unabhängig von der Förderhöhe immer anzuwenden.​
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt immer 3 Jahre.​
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird nicht zugelassen d.h. Anschaffungen, die vor Erhalt des Weiterleitungsvertrags getätigt wurden, können nicht gefördert werden.

(Quelle: LSB NRW, Stand 27.01.2023

Prozess der Förderung

Weitere FAQs

Wo muss der Antrag eingereicht werden?

  • Der Antrag muss beim jeweils zuständigen KSB/SSB eingereicht werden.

Können alle Formulare (Anträge, Verwendungsnachweise, Zuwendungsbescheide etc.) in der Beziehung zwischen Bünden und Sportvereinen in digitaler Form eingereicht werden?

  • Nein, der Weiterleitungsvertrag zwischen Bünden und Sportvereinen muss in 2-facher Ausfertigung in Papierform vorliegen.

Gibt es eine finanzielle Mindest- bzw. Höchstgrenze, die die Vereine beantragen können?

  • Ein Korridor ist hier nicht einzuziehen, das muss dezentral  (vom Bund) beurteilt werden.

Wann müssen die Angebotseinholungen eingereicht werden?

  • Vereine holen, nach Erhalt des Weiterleitungsvertrages drei Angebote ein und reichen diese mit dem Verwendungsnachweis ein.

Können Anschaffungen vor dem Bewilligungsbescheid getätigt werden?

  • Nein, Anschaffungen können erst nach Eingang des Bewillungsbescheides getätigt werden. 

(LSB NRW, Stand 27.01.23)

Update

Alle eingereichten Anträge liegen nun den Bezirksregierungen vor und die Zuwendungsbescheide sind oder gehen sukzessive raus. Mit Eingang der Zuwendungsbescheide werden die Weiterleitungsverträge mit den Sportvereinen geschlossen.

[Stand, 09.05.2023]

 


 

Förderungen über uns...

Inklusion

Formlose Anträge auf Unterstützung von...

  • Inklusiven Sportveranstaltungen/ Turniere
  • Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen für Inklusion
  • Einrichtung einer inklusiven Sportgruppe
  • Fahrdienste zu Training/ Wettkämpfen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt (ÖPNV)

Ansprechperson Martin Limbach

Integration

Formlose Anträge für...

  • Projektförderung (Angebotsentwicklung, Umsetzungsstrategie, Öffentlichkeitsarbeit) 

Antrag auf Stützpunktförderung...

  • Förderung von Vereinen, die sich systematisch und nachhaltig auf den Weg machen, Integrationsarbeit zu leisten = Ernennung und Förderung als „Stützpunktverein Integration durch Sport“
  • Jährlicher Maßnahmen- und Finanzierungsplan/ Antrag 5-jährige Förderung zwischen 1.000 und 5.000 €

Ansprechperson Neda Al-Khaliedy

J-TEAMS (JUGEND-TEAMS)

Ziel:

Schaffung von Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für junge Menschen. Ein J-TEAM ist der Zusammenschluss von mindestens 4 jungen Menschen bis 26 Jahre, die sich ehrenamtlich im und für den Sport engagieren.

Volumen:

  •  J-TEAM-Starterpaket (Shirts, Moderationskoffer, Blöcke & Stifte, Verpflegungsgutschein)
  • 200 Euro Projektförderung für neue J-TEAMS
  • 250 Euro Projektförderung für bestehende J-TEAMS

Förderzeitraum:

Ganzjährig (bzw. solange verfügbar)

Antrag: https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/j-teams-nrw


Ansprechperson Jonas Biskamp-Vanflorep

Förderungen aus der Welt des Sports...

Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.  Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 31.05.2023 möglich (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind).

(Quelle: LSB NRW, Stand 03.04.2023)

Übungsleiter:innen-Offensive NRW

Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter:innen und Trainer:innen gewonnen werden.

  • 1 Million Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung.
  • Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert.
  • Darunter fallen sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer:innen, Schwimmlehrer:innenassistenz, Sporthelfer:innen und Trainer:innenassistenz als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B.

Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen. Neben Sportvereinen sind auch weitere Sportanbieter, die qualifiziertes Personal für ihre Sportangebote benötigen, antragsberechtigt.

Das Antragsverfahren zur "Übungsleiter:innen-Offensive" im Jahr 2023 startet am 27. März 2023!

Die Antragsunterlagen sollen ab Montag, den 27. März 2023 verfügbar sein: Übungsleiter*innen-Offensive | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw) und können per Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw oder postalisch beim Landessportbund NRW eingereicht werden.

(Quelle: LSB NRW, 24.03.2023)

„Bewegungsoffensive 2023“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet den Förderaufruf „Bewegungsoffensive 2023“ für Kinder und Jugendliche. Sowohl der organisierte Sport wie auch der vereinungebundene Sport sind aufgerufen, Projektideen einzureichen, die Kinder und Jugendliche wieder in Bewegung bringen. 

Im Rahmen der „Bewegungsoffensive 2023“... 

  • werden insgesamt 1 Million EUR in 2023 für den organisierten wie auch den vereinsungebundenen Sport in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
  • sollen zwischen 100 bis 150 Projektideen mit einer Förderhöhe zwischen 2.500 EUR und 10.000 EUR pro Projekt für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche gefördert werden.
  • beläuft sich der Förderzeitraum auf Mai bis Dezember 2023.

Bewerbungen müssen bis spätestens 15.3.2023 beim Landessportbund NRW eingereicht werden: https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/bewegungsoffensive. Dort findet ihr auch alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular und das Merkblatt zum Förderaufruf.

Eine Jury wird am 28. März 2023 über die eingegangenen Bewerbungen entscheiden.

Soforthilfe Energiekosten

55,2 Mio. gewährt das Land NRW Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Der Billigkeitszeitraum ist vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023. Es kann eine Billigkeitsleistung bis max. 200.000 Euro beantragen werden.

 Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“.

Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können.

Antragsfrist 01.03.2023 – 30.05.2023 (Verlängerung wird angestrebt).

Zielgruppe sind Vereine mit vereinseigenen Anlagen + Vereine mit Nutzungsgebühren (bspw. über eine Kommune). 

Förderanträge können nur über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Auch Bünde und Verbände können einen Antrag über das Förderportal stellen!

Weitere Infos findet ihr  hier 

Extra-Zeit für Bewegung

Die Extrazeit für Bewegung wurde verlängert...

Noch bis zum 05.08.2023 werden zusätzlich (außerschulische) BeSS-Angebote von Sportvereinen (und anderen Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe) für Schülerinnen und Schüler vom Land NRW gefördert.

Die Angebote müssen bis zum 06. August 2023 (Ende der Sommerferien) stattgefunden haben.

Gefördert werden Angebote bis max. 500 Euro. Auch Bünde und Verbände können einen Antrag für z.B. Ferienmaßnahmen stellen. Auch hier wird der Antrag über das Förderportal eingereicht.

Gesamtvolumen 1 Millionen Euro

Abwicklung LSB-Förderportal

Zielgruppe Vereine, Bünde und Verbände zur Bewegungsförderung, Feriencamps, Intensivschwimmkurse, etc.

Antragsfrist ab 03. Februar bis 31. August 2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)

Weitere Infos hier

„ReStart – Sport bewegt Deutschland“

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger:innen ansprechen sollen. 

Ziel

Nach der Corona-Pandemie unter anderem wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, haben der Deutsche Olympische Sportbund und das Bundesministerium des Innern (BMI) das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ ins Leben gerufen.

Was?

In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.

  • Die erste Phase der Antragsstellungen für Säule 1 „Digital und qualifiziert“ lief bis zum 11. Dezember 2022. Eine zweite Bewerbungsphase wird voraussichtlich im März 2023 gestartet. Förderfähig sind die DOSB-Mitgliedsorganisationen, die innerhalb der DOSB-Lizenzausbildung als Ausbildungsträger fungieren. Weitere Informationen für Verbände findet ihr hier.
  • Anträge von Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ können ab 26. Januar 2023 gestellt werden. Die Bewerbungsphase endet voraussichtlich im Juli 2023. Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde sind antragsberechtigt. Hier finden Sie weitere Details.
  • Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden. Hier findet ihr weitere Details. Die Sportvereinsschecks können ausschließlich hier heruntergeladen werden. Hier gibt es mehr Informationen
  • Der Bewerbungszeitraum von Säule 3 „Verleihangebote im öffentlichen Raum – Sportliche Einstiegsangebote“ ist am 16.01.2023 gestartet und endet am 28. Februar 2023. Antragsberechtigt sind Kommunen. Hier findet ihr weitere Details.

Wer?

Es sind Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde antragsberechtigt.

Programm: DOSB

Antrag: Förderportal DOSB 

Andere Förderungen...

Der Rhein-Kreis Neuss fördert abgeschlossene DOSB-Neuausbildungen für Übungsleiter:innen

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die im vergangenen Jahr abgeschlossenen DOSB-Neuausbildungen für Übungsleiterinnen und -leiter sowie Trainerinnen und Trainer (A-, B- und C-Lizenzen). Die Mitgliedsvereine im Sportbund Rhein-Kreis Neuss, welche die TN angemeldet und die Ausbildungskosten übernommen haben, können den Zuschuss beim Sportamt Rhein-Kreis Neuss beantragen. Die Antragstellung erfolgt i.d.R. im Rahmen des Übungsleiterzuschussverfahrens des Rhein-Kreises Neuss. Ausnahmen sind möglich. 

Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de 

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die Tätigkeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Seit vielen Jahren unterstützt der Rhein-Kreis Neuss seine Sportvereine mit der Förderung der Tätigkeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dafür werden jährlich Mittel in Höhe von 345.000 Euro bereitgestellt, die den Vereinen zugutekommen.

ACHTUNG: Änderung des Antragsverfahrens und der Förderkriterien ab 2024!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de 

Energetische Sanierung

Bundesförderprogramm: Die Kommunalrichtlinie

Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur*innen.

Der Link zum Förderprogramm: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

"Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement leben“

Gesamtvolumen 49.000 Euro im Rhein-Kreis Neuss (d.h. 49 Anträge mit je 1.000 Euro)

Zielgruppe Vereine, Stiftungen und Initiativen

Zeitraum ab 01. Januar 2023

Abwicklung unter http://www.engagementfoerderung.nrw/ 

Beratung vorab über ehrenamt@rhein-kreis-neuss.de wird empfohlen

Stifter-helfen: Haus des Stiftens

Ziel: Das IT-Portal Stifter-helfen stellt Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen Produktspenden, Informationen, Sonderkonditionen sowie Serviceleistungen und Beratung zur Verfügung.

Fördermittel: Beispiel u.a. Microsoft Office 

Antrag: https://www.stifter-helfen.de/

Stiftung Sport der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss

Ziel:

Förderung des Leistungssportes und der gezielten Sport-Nachwuchsarbeit im Rhein-Kreis Neuss. Leistungsfähige und leistungswillige Talente werden so gefördert, dass sie möglichst lange in den Sportvereinen in unserer heimischen Region Leistungssport betreiben können.

Volumen:

Individuell

Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/stiftung-sport

Rhein-Kreis Neuss: Demokratie leben!

Ziel: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen.

Demokratie fördern:

Hier geht es um grundlegende Prinzipien der Demokratie, wie Rechtsstaatlichkeit, Gleichwertigkeit und den Schutz der Menschenrechte. Es werden Projekte gefördert, die die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Vielfalt gestalten:

Hier geht es um die Anerkennung von Diversität. Es werden Projekte gefördert, die für Vielfalt sensibilisieren und gegen Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit arbeiten. Ebenso gehören Projekte zu den Chancen der Einwanderungsgesellschaft dazu.

Extremismus vorbeugen:

Hier geht es um die frühzeitige Unterbrechung von Radikalisierungsprozessen. Es werden auch Projekte gefördert, die der Entstehung von menschen- und demokratiefeindlichen Phänomenen entgegenwirken. Dies schließt sowohl den Rechts- als auch den Linksextremismus sowie den islamistischen Extremismus ein.

Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/demokratie-leben/

Antrag kostenfreie Vereinsberatung Martin Limbach