Aktualisierte Coronaschutzverordnung und 3 Inzidenzstufen

Informationen zum dreistufigen Öffnungsmodell für den Sport

Mit Aktualisierungen vom 09.06.2021

Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 05.06.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der organisierte Sport um den Landessportbund NRW seit langem fordert.

Coronaschutzverordnung NRW (Stand 09.06.2021)

Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell.

  • Stufe 1 Inzidenz ≤ 35     
  • Stufe 2 Inzidenz 50-35,1     
  • Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport hat der Landessportbund NRW in einer Tabelle für Sie zusammengefasst:

Tabelle zum Download

Wo wird ein Testnachweis benötigt?
Der Landessportbund NRW hat eine Übersicht erstellt, wo und wann derzeit für den Sportbetrieb Testnachweise notwendig sind (Stand 01.06.2021 - alle Angaben ohne Gewähr).

Aktuell ist davon auszugehen, dass ab Freitag, dem 11. Juni sowohl im Rhein-Kreis Neuss als auch im Land NRW die Inzidenzstufe 1 gilt. Somit ist für die Sportausübung kein Negativtest mehr erforderlich.
»Wo wird ein Testnachweisbenötigt? –Vorgaben für den Sport in NRW

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich!

Die Regelungen

Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz zulässig, inkl. ein- oder mehrtägiger Ferienfreizeiten. Die Angaben in der Coronaschutzverordnung hierzu sind allerdings nicht detailliert: Wir raten deshalb dazu, Einzelheiten wie z.B. Verpflegung (Selbstverpflegung, Grillen, Buffets,…) mit der Unterkunft zu klären.
 
Weitere Informationen und hilfreiche Materialien zu Angeboten im Kinder- und Jugendbereich, darunter

  • ein Musterhygiene- und Testkonzept für Ferienfreizeiten mit Anregungen und Hinweisen, die ggf. zu beachten sind, um Sommerfreizeiten infektionssicher zu gestalten (inkl. Hinweise zu Verpflegung und Sanitäranlagen)
  • eine Vorlage für das Einverständnis zu einem Schnelltest
  • eine Orientierungshilfe vom Landesjugendring zum Thema „Sommerferien und Corona“

finden Sie im Vereinsportal VIBSS Online: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen

Kooperationen im außerunterrichtlichen Schulsport sind wieder möglich!
Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 ist der Sport- und Schwimmunterricht der Schulen in Präsenz zulässig. Im außerunterrichtlichen Schulsport dürfen AGen (z. B. im Ganztag), Schulsportgemeinschaften/ Trainingsgruppen und schulsportliche Wettbewerbe schulintern und in festen Gruppen stattfinden. Näheres finden Sie in »VIBSS Online sowie unter www.schulsport-nrw.de.