Strukturelle Förderung im Sportverein -"Regelbetrieb"

Grundvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Sportbund Rhein-Kreis Neuss
  • Mitgliedschaft im Landessportbund NRW
  • Mitgliedschaft im sportartspezifischen Fachverband

>> Bei Förderprogrammen ist es eine Voraussetzung an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW teilzunehmen! <<

 

Förderungen über uns...

Inklusion

Formlose Anträge auf Unterstützung von...

  • Inklusiven Sportveranstaltungen/ Turniere
  • Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen für Inklusion
  • Einrichtung einer inklusiven Sportgruppe
  • Fahrdienste zu Training/ Wettkämpfen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt (ÖPNV)

Ansprechperson Martin Limbach

Integration

Formlose Anträge für...

  • Projektförderung (Angebotsentwicklung, Umsetzungsstrategie, Öffentlichkeitsarbeit) 

Antrag auf Stützpunktförderung...

  • Förderung von Vereinen, die sich systematisch und nachhaltig auf den Weg machen, Integrationsarbeit zu leisten = Ernennung und Förderung als „Stützpunktverein Integration durch Sport“
  • Jährlicher Maßnahmen- und Finanzierungsplan/ Antrag 5-jährige Förderung zwischen 1.000 und 5.000 €

Ansprechperson Neda Al-Khaliedy

J-TEAMS (JUGEND-TEAMS)

Ziel:

Schaffung von Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für junge Menschen. Ein J-TEAM ist der Zusammenschluss von mindestens 4 jungen Menschen bis 26 Jahre, die sich ehrenamtlich im und für den Sport engagieren.

Volumen:

  •  J-TEAM-Starterpaket (Shirts, Moderationskoffer, Blöcke & Stifte, Verpflegungsgutschein)
  • 200 Euro Projektförderung für neue J-TEAMS
  • 250 Euro Projektförderung für bestehende J-TEAMS

Förderzeitraum:

Ganzjährig (bzw. solange verfügbar)

Antrag: https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/j-teams-nrw


Ansprechperson Andreas Kranich

Förderungen aus der Welt des Sports...

Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

1,25 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2024

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2024 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2024 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Der Sportverein gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Im Jahr 2024 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.  Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 31.05.2024 möglich (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind).

(Quelle: LSB NRW, Stand 04.04.2024)

Andere Förderungen...

Der Rhein-Kreis Neuss fördert abgeschlossene DOSB-Neuausbildungen für Übungsleiter:innen

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die im vergangenen Jahr abgeschlossenen DOSB-Neuausbildungen für Übungsleiterinnen und -leiter sowie Trainerinnen und Trainer (A-, B- und C-Lizenzen). Die Mitgliedsvereine im Sportbund Rhein-Kreis Neuss, welche die TN angemeldet und die Ausbildungskosten übernommen haben, können den Zuschuss beim Sportamt Rhein-Kreis Neuss beantragen. Die Antragstellung erfolgt i.d.R. im Rahmen des Übungsleiterzuschussverfahrens des Rhein-Kreises Neuss. Ausnahmen sind möglich. 

Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de 

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die Tätigkeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Seit vielen Jahren unterstützt der Rhein-Kreis Neuss seine Sportvereine mit der Förderung der Tätigkeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dafür werden jährlich Mittel in Höhe von 345.000 Euro bereitgestellt, die den Vereinen zugutekommen.

ACHTUNG: Änderung des Antragsverfahrens und der Förderkriterien ab 2024!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de 

Energetische Sanierung

Bundesförderprogramm: Die Kommunalrichtlinie

Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur*innen.

Der Link zum Förderprogramm: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

Stifter-helfen: Haus des Stiftens

Ziel: Das IT-Portal Stifter-helfen stellt Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen Produktspenden, Informationen, Sonderkonditionen sowie Serviceleistungen und Beratung zur Verfügung.

Fördermittel: Beispiel u.a. Microsoft Office 

Antrag: https://www.stifter-helfen.de/

Stiftung Sport der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss

Ziel:

Förderung des Leistungssportes und der gezielten Sport-Nachwuchsarbeit im Rhein-Kreis Neuss. Leistungsfähige und leistungswillige Talente werden so gefördert, dass sie möglichst lange in den Sportvereinen in unserer heimischen Region Leistungssport betreiben können.

Volumen:

Individuell

Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/stiftung-sport

Rhein-Kreis Neuss: Demokratie leben!

Ziel: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen.

Demokratie fördern:

Hier geht es um grundlegende Prinzipien der Demokratie, wie Rechtsstaatlichkeit, Gleichwertigkeit und den Schutz der Menschenrechte. Es werden Projekte gefördert, die die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Vielfalt gestalten:

Hier geht es um die Anerkennung von Diversität. Es werden Projekte gefördert, die für Vielfalt sensibilisieren und gegen Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit arbeiten. Ebenso gehören Projekte zu den Chancen der Einwanderungsgesellschaft dazu.

Extremismus vorbeugen:

Hier geht es um die frühzeitige Unterbrechung von Radikalisierungsprozessen. Es werden auch Projekte gefördert, die der Entstehung von menschen- und demokratiefeindlichen Phänomenen entgegenwirken. Dies schließt sowohl den Rechts- als auch den Linksextremismus sowie den islamistischen Extremismus ein.

Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/demokratie-leben/

Ansprechpersonen

Andreas Kranich

 

Antrag kostenfreie Vereinsberatung Martin Limbach