Übungsleitertätigkeit in den Sportvereinen
Der Rhein-Kreis Neuss fördert neben dem Landessportbund NRW die Übungsleiterarbeit in den Sportvereinen nach festgesetzten Richtlinien. Voraussetzung für eine Kreisförderung ist eine vorherige Antragstellung beim Landessportbund NRW. Allen Mitgliedsvereinen des Sportbundes Rhein-Kreis Neuss e.V., die diese Voraussetzung erfüllen, wird ein Antragsformular zugesandt. Gefördert werden die durch lizenzierte Übungsleiterinnen und -leiter erteilten tatsächlichen Übungsstunden.
