Förderung der qualifizierten Tätigkeit und der Ausbildung von Übungsleiterinnen & Übungsleitern in Sportvereinen
Der Rhein-Kreis Neuss fördert neben dem LSB NRW die Tätigkeit von lizenzierten Übungsleiterinnen und -leitern in den Sportvereinen nach festgesetzten Richtlinien.
Ab dem 01. Juni 2025 ist die Antragsstellung für das Zuschussverfahren für die Tätigkeit von qualifizierten Übungsleiterinnen und -leitern 2025 für das Jahr 2024 möglich. Die Vereine erhalten einen Zuschuss für Personen, die im vergangenen Jahr im Besitz einer gültigen Lizenz waren und die für den Verein Übungsstunden gegeben haben. Der Rhein-Kreis Neuss stellt dafür Mittel in Höhe von 345.000 Euro bereit.
Darüber hinaus wird die Ausbildung von Übungsleiterinnen und -leitern und Trainerinnen und Trainern bezuschusst, wenn der Verein mind. 50% der Ausbildungskosten übernommen hat und die erforderlichen Belege nachweisen kann.
Förderungen pro erfolgreichem Ersterwerb im Vorjahr (keine Verlängerungen!):
Lizenzstufe (DOSB, DFB) | Zuschuss |
C (mind. 120 Lerneinheiten!) | bis zu 200,00 Euro |
B | bis zu 300,00 Euro |
A | bis zu 350,00 Euro |
Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, die Mitglied des Sportbundes Rhein-Kreis Neuss e.V. sowie eines Fachverbandes sind, der ordentliches Mitglied des Landessportbundes Nordrhein–Westfalen e.V. ist. Voraussetzung für diese Förderungen ist die Teilnahme an der jährlichen Bestandserhebung des LSB NRW.
Die Richtlinien finden sie im Downloadbereich.
Weitere Informationen können den untenstehenden Schaubildern weiter unten auf der Seite entnommen werden.

Ansprechpartner:
Lars Witte
Amtsleitung Sportförderung
02181 - 6015200
Lars.Witte@Rhein-Kreis-Neuss.de