FAQ

FAQ- Liste zum Online-Antragverfahren für das Schuljahr 2018/19

 

1. Wie kann ich mich zur Antragsstellung registrieren?

2. Was muss ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

3. Wer darf einen Antrag stellen?

4. Darf die Schulsportgemeinschaft auch im Rahmen des regulären Schulsportun-terrichts angeboten werden?

5. Wer ist mit dem Feld „Name des Antragsstellers“ gemeint?

6. Welche Bankverbindung muss im Antrag angegeben werden?

7. Muss man jedes Jahr einen Antrag stellen?

8. Wie kann ich den Antrag kopieren?

9. Ist eine nachträgliche Antragsstellung möglich?

Beispiel: Die AG wurde nur für ein Halbjahr beantragt, soll aber auch im 2. Halbjahr stattfinden.

10. Wie registrieren sich Talentstützpunktleitungen?

11. Wann und wie werden die Gelder vom Landessportbund gezahlt?

12. Wie verfahre ich, wenn sich im Laufe des Jahres etwas an den Antragsdaten ändert?

13. Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?

14. Was mache ich, wenn ich feststelle, dass der Antrag, den ich bereits gestellt habe, nachträglich umgewidmet werden muss (z. B. von einer Allgemeinen Schulsportgemeinschaft in eine TS oder TG- Gruppe oder umgekehrt)?

zu 1. Falls noch keine Antragstellung erfolgt ist, muss beim Landessportbund NRW zuerst die 8-stellige Geschäftsnummer des LSB erfragt werden (die letzten 4 Stellen werden als „Schul-nummer des LSB“ bezeichnet). Sobald Sie die Geschäftsnummer erhalten haben, folgen Sie dem Link „Hier geht’s zum On-line-Antragsverfahren“. Bitte wählen Sie den Reiter „Schule“ aus, wenn Sie als Schule einen Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Leitung einer Schülersportgemeinschaft stellen möch-ten. Sollten Sie entweder eine neue Geschäftsnummer erhalten haben oder verfügen über eine Geschäftsnummer, haben jedoch noch nicht am Online-Antragsverfahren teilgenommen, folgen Sie bitte dem Link „Ja, ich möchte die Schule im System registrieren“. Es öffnet sich ein neues Formular – dieses füllen Sie bitte aus. Bitte beachten: Geben Sie ausschließlich die offizielle Schulmailadresse vom Land NRW (schulnummer@schule.nrw.de) an!! Das Kennwort vergeben Sie sich selbst – bitte notieren Sie dieses und legen es zu Ihren Unterlagen. Anschließend erhalten Sie auf Ihre offizielle Schulmailadresse (schulnummer@schule.nrw.de) eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald Sie diesen Link öffnen, haben Sie die Schule im System registriert und können die Anträge stellen.

zu 2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LSB können die Kennwörter nicht mehr einsehen. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, nutzen Sie bitte den Link „Kennwort vergessen“. Wählen Sie bitte den entsprechenden Zugang „Schulen“ und geben Sie Ihre offizielle Schul-mailadresse (s. o.) an. Talentstützpunktleiter wählen den Zugang „Talentstützpunktleitung“ und geben bitte Ihre E-Mailadresse an, die im System hinterlegt ist. Anschließend wird Ihnen ausschließlich auf diese Mailadresse ein Kennwort zugestellt, mit dem Sie sich dann erneut einloggen können.

zu 3. Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf nur die Schule den Antrag stellen. An-träge zu Talentsichtungs-/Trainingsgruppen können durch die Talentstützpunktleitung vorbe-reitet werden. Die Schulleitung muss jedoch danach jeden dieser Anträge freigeben. Bitte beachten: Der Button „Abschicken“ gleicht der Unterschrift der Schulleitung - Geben Sie daher das Kennwort nicht weiter.

zu 4. Die Schulsportgemeinschaften dürfen ausschließlich außerhalb des regulären Stun-dendeputats angeboten werden.

zu 5. In diesem Feld ist die Person mit Vor- und Zuname einzutragen, die an der Schule die An-träge stellt.

zu 6. Es darf nur die private Bankverbindung der AG-Leitung angegeben werden, da es sich um eine personenbezogene Zuwendung handelt. Bitte überprüfen Sie die angegebene Bankverbindung auf dem Zuwendungsbescheid. Sollte sich die Bankverbindung ändern, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Zu Ihrer Information, teilen wir Ihnen mit, dass die IBAN generell immer 22-stellig ist und die BIC immer 11-stellig ist. Sollten Sie eine 8-stellige BIC haben, füllen Sie diese bitte am Ende mit XXX auf. Sofern uns keine korrekte Bankverbindung (BIC und IBAN) vorliegt, ist eine Auszahlung der Aufwandsentschädigung nicht möglich.

zu 7. Für jedes Schuljahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

zu 8. Die Kopierfunktion kann nur von der antragstellenden Schule genutzt werden. Sie loggen sich mit der 4-stelligen LSB-Schulnummer und Ihrem persönlichen Passwort ein und rufen den Navigationspunkt „Anträge ansehen“ auf. Nun sehen Sie eine Liste der bereits gestellten Anträge. Mit Hilfe des Filters können Sie sich einzelne Antragsjahre ansehen. Im Filter wählen Sie das zurückliegende Jahr. Dort sind alle gestellten Anträge des vergange-nen Jahres aufgelistet. Klicken Sie den entsprechenden Antrag an und scrollen Sie bis zum Button „Kopieren“. Die Daten aus dem alten Antrag werden automatisch in den neuen Antrag kopiert. Um die Richtigkeit aller Angaben zu prüfen und ggf. kleine Änderungen vornehmen zu können, werden Sie durch die fünf Antragsschritte bis zum Button „Abschicken“ geführt. Bitte vergessen Sie nicht, dass der Antrag auch abgeschickt werden muss.

zu 9. Im Bereich der Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung und den Allge-meinen Schülersportgemeinschaften ist dies nicht möglich. Die Beantragung von Talentsichtungs- und Trainingsgruppen, die nur im 2. Schulhalbjahr durchgeführt werden, erfolgt im Antragszeitraum zu Beginn des Schuljahres.

zu 10. Bitte wählen Sie den Reiter „Talentstützpunktleitung“ aus. Für die Registrierung nutzen Sie bitte den Link „Ja, ich möchte mich als Talentstützpunktlei-tung registrieren“. Des Weiteren benötigen Sie Ihre E-Mailadresse, die in der Landesstelle Nachwuchsförderung hinterlegt wird/ist, sowie ein persönliches Kennwort. Tragen Sie diese Daten in den entsprechenden Eingabemasken ein. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie auf Ihre angegebene E-Mailadresse eine Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald Sie diesen Link öffnen, haben Sie sich als Talentstützpunktleitung im System registriert und können die Anträge vorbereiten.

zu 11. Der LSB zahlt halbjährlich an die AG-Leitung aus (Dezember und Mai). Sollte der angegebe-ne Leiter sein Geld trotz Zuwendungsbescheid nicht erhalten, setzen Sie sich bitte umge-hend mit dem LSB (Tel. 0203 7381 -990) in Verbindung.

zu 12. Bitte nutzen Sie das Formular „Änderungsmitteilungen“. Dieses finden Sie auf der Homepa-ge www.schulsport-nrw.de. Der LSB nimmt sämtliche Änderungen zu den Anträgen nur in schriftlicher Form an. Änderungsmöglichkeiten sind ausschließlich:  Änderung der Durchführungsdauer (Absage des 1. und/oder 2. Halbjahres)  Änderung der Bankverbindung  Änderung der Leitung der Schulsportgemeinschaft.

zu 13. Für alle bewilligten Anträge mit einer finanziellen Zuwendung werden entsprechende Bewilligungsbescheide an die Schulen geschickt. Diese sind rechtsgültig. Darüber hinaus können Sie den Status des Antrages jederzeit online einsehen (Navigations-punkt „Anträge ansehen“).

zu 14. Umwidmungen sind nicht möglich! Weder im laufenden Antragsverfahren, noch nach-träglich nach einer Bewilligung. Sollte der Fall eintreten, den bereits gestellten Antrag noch während des laufenden Antrags- Verfahrens ändern zu wollen, so muss dieser Antrag von der Schule gelöscht und ein neuer gestellt werden. Umwidmungen nach einer erfolgten Bewilligung sind nicht mehr möglich.

Ansprechpartnerin:

Gisela Hug

Dipl.-Sportlehrerin

02181-6015203

Gisela.Hug@Rhein-Kreis-Neuss.de