Einheitliche Lösungen für den Sport in allen Kommunen

Bild: KD Brügge und Dr. Baaken aus 2019

Sportkonferenz: Einheitliche Lösungen für den Sport in allen Kommunen

 

Bei einer auf Einladung des Kreisdirektors Dirk Brügge durchgeführten Sportkonferenz mit den Vertretern der Ordnungs- und Sportämter der Kommunen haben sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Vorgehensweise im Sport verständigt. Der Sportbund Rhein-Kreis Neuss war durch seinen Geschäftsführer Dominik Steiner und den Vorsitzenden Dr. Hermann-Josef Baaken vertreten.

Das Gespräch diente dem Austausch und der Klärung einzelner Fragen sowie der Abstimmung eines möglichst einheitlichen Vorgehens für den organisierten Sport. Beschlüsse waren nicht erforderlich. Stattdessen konnte in mehreren Fragen ein einheitliches Vorgehen festgestellt und damit bestätigt werden, dass es keine Unterschiede über Gemeindegrenzen hinweg gibt. So ermöglichen alle Kommunen den Vereinen in den Ferien die Nutzung der Sportanlagen. Hierbei sind einzelne Regelungen der Mitverantwortung, wenn sie an Vereine übertragen werden, individuell in den Kommunen vorgegeben, u.a. wie nicht-organisierte Sportler berücksichtigt werden.

Mehrtägige Sportcamps für die Ferien (i.d.R. von externen Anbietern, u.a. mit Mittagessen) sollen nicht zugelassen werden, da sie nicht den Grundprinzipien der aktuellen Coronaschutzverordnung entsprechen.

Die Kommunen wollen die Schwimmbäder umgehend öffnen, wenn die rechtlichen Bestimmungen dies zulassen. Allgemein wurde festgestellt, dass die Schulen die Angebote durch die aktuellen Öffnungen nur begrenzt oder gar nicht nutzen und dafür Kapazitätsprobleme angeben. Vereine und Schulen sollen Vorrang vor erwerbsorientierten Anbietern haben.

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte, dass bei Zweifeln über die Auslegung der Regeln ein Austausch mit dem Rhein-Kreis Neuss immer sinnvoll ist, gemäß den Erläuterungen durch die Teilnehmer auch erfolgt und in letzter Instanz das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für die Auslegung der Coronaschutzverordnung zuständig ist. Alle Aussagen stehen natürlich stetig unter dem Vorbehalt der Coronaschutzverordnung, deren Ausgestaltung sich kurzfristig wieder ändern kann und zu neuen Entscheidungen führt.

Der Austausch wird begrüßt und soll fortgesetzt werden. Ähnlich verlaufen die regelmäßigen Besprechungen des Sportbunds mit den Stadtsportverbänden. Auch hier werden die Erfahrungen aus den jeweiligen Kommunen und mit den Sportvereinen ausgetauscht und gemeinsame Wege zur Lösung erarbeitet.

 

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Hermann-Josef Baaken | Vorsitzender
Telefon: 0173 5435644