Förderprogramm "Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums" mitnehmen!

Skateboarder

Foto © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Öffentliche Bewegungsräume (wie Bolzplätze, Bouleanlage, Skateanlage), die frei und jederzeit zugänglich sind können spontan gefördert werden!

Die Frist des Förderprogramms ist bereits der 31. August 2023. Damit richtet sich der Aufruf insbesondere an bereits geplante Vorhaben und könnte von besonderem Interesse sein.

Der Rhein-Kreis Neuss ist, ausgenommen des Neusser Stadtgebiets nördlich von Rosellen/Norf, in der förderfähigen Gebietskulisse.

Das Programm ist aus einer Zusammenführung der zuvor getrennt laufenden Förderlinien „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorferneuerung“ durch das MLV NRW entstanden.

  •  Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohner:innen Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
  • Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
  • Antragsfrist und -weg: Für den diesjährigen Förderaufruf ist die Antragsstellung (leider sehr kurzfristig) bis zum 31. August 2023 über die Förderplattform https://www.förderung.nrw/auth/login möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie Bezirksregierung ist dringend zu empfehlen.

Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse und Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW findet ihr hier: https://www.mlv.nrw.de/themen/landwirtschaft/laendliche-raeume/strukturentwicklung-laendlicher-raeume/struktur-und-dorfentwicklung/