Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Im Jahr 2022 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.
Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Die Förderanträge können bis zum 31.05.2022 gestellt werden. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbunds. Weitere Informationen:

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen


Wichtig: Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist eine notwendige Voraussetzung für Anträge auf Übungsleiterzuschüsse im Folgejahr beim Sportamt Rhein-Kreis Neuss.


Quelle: Landessportbund NRW
Foto: Landessportbund NRW / Andrea Bowinkelmann