Fristverlängerung: "Förderung der Übungsarbeit"

Auch 2024 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW wieder Sportfördermittel zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt über das LSB-Förderportal.
 
Förderung der Übungsarbeit in SportvereinenDas Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.

Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas „Schwimmen“, werden nun auch die Qualifikationen der Schwimmausbilderinnen und -ausbilder bei der Förderung berücksichtigt. Deswegen werden neben den in Ziffer 4.3 der Richtlinie genannten Ausbildungen, zukünftig auch „qualifizierte Schwimmausbilder*innen der Mitgliedsorganisationen des LSB mit einem Ausbildungsumfang von mind. 60 UE anerkannt.

>> Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit

Da im Gegensatz zu den Vorjahren, bislang rund 1.500 Anträge weniger gestellt wurden, hat der LSB NRW die Frist zur Einreichung der Anträge bis zum 07.07.2024 verlängert.

Foto: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann