Wir informieren über Veränderungen im europäischen Datenschutzrecht

Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen.

Die wichtigsten Informationen zur DSGVO werden vom Landessportbund NRW in verschiedenen Artikeln dargestellt.

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