3G-Regelung im Haus des Sports

Ab Montag, den 21. November 2021 gilt in allen Gebäuden des Rhein-Kreis Neuss die sogenannte 3G-Regelung. Das bedeutet, dass auch in unserer Geschäftsstelle, im Haus des Sports, der Zutritt nur Personen gestattet ist, die entweder gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ auf eine Corona-Infektion getestet (nicht älter als 24 Stunden) sind.

Grundsätzlich bitten wir darum, derzeit nicht zwingend notwendige Besuche in unserer Geschäftsstelle zu vermeiden. Wir sind telefonisch, per E-Mail, auf dem Postweg und per Fax wie gewohnt zu erreichen. Zur Übersicht Ihrer Ansprechpersonen vom Team der Geschäftsstelle:

https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/sportbund/der-verband/ansprechpartner