Moderne Sportstätte NRW (Sportvereine)

Stand: 22.05.2026

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sportvereine mit dem Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW dabei, ihre Sportanlagen fit für die Zukunft zu machen. Ziel des Programms ist es, vereinseigene Sportstätten zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten.

Damit werden nicht nur die Rahmenbedingungen für Training und Wettkampf verbessert, sondern auch nachhaltige, attraktive Orte für Bewegung, Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt geschaffen. Das Programm stärkt die Sportinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen und die wichtige Arbeit der Sportvereine vor Ort.

Verteilungsschlüssel für den Rhein-Kreis Neuss 

Gesamtvolumen für den Kreis 4.889.175,00 EUR
Dormagen 691.516,00 EUR
Grevenbroich 685.343,00 EUR
Jüchen 256.160,00 EUR
Kaarst 469.091,00 EUR
Korschenbroich 364.210,00 EUR
Meerbusch 609.494,00 EUR
Neuss 1.646.429,00 EUR
Rommerskirchen 166.932,00 EUR

 


Eckdaten auf einen Blick

Förderzeitraum 2026 - 2036
Mindestinvestition 50.000 EUR
Förderhöhe 25.000 bis über 1.000.000 EUR
Antragsberechtigt Sportvereine mit vereinseigener Sportstätte oder wirtschaftlicher Träger mit "Dach & Fach-Regelung" 

 

Was wird gefördert? 

Das Programm verfolgt folgende Ziele:

  • Abbau des Modernisierungsstaus an Sportstätten
  • Energetische Sanierung
  • (Ersatz-)Neubau von Sportstätten
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Begegnung von Einsamkeit und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Unfallvermeidung und -vorbeugung

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Gefördert werden alle Maßnahmen an Sportstätten und Sportanlagen, insbesondere:

  • Modernisierung, Instandsetzung und Sanierung
  • Ausstattung, Erweiterung und Umbau
  • Ersatzneubau und Neubau
  • Begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur (z. B. Umkleiden, Aufenthaltsräume, Schulungsräume, Geschäftsstellen, Zuschauereinrichtungen)

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Schritt 1: Interessenbekundung (ab 01.06.2026 möglich)

Sportvereine können Projektentwurf und Kostenplanung im Förderportal des LSB NRW hochladen und übermitteln sie dem zuständigen SSV (Stadt-)Sportverband. 

⚠️  Der Sportbund empfiehlt schon vorab mit dem (Stadt-)Sportverband Kontakt aufzunehmen, um das Vorgehen auf kommunaler Ebene zu besprechen.

Schritt 2: Priorisierung durch den (Stadt-)Sportverband

Der (Stadt-)Sportverband bewertet und priorisiert die eingegangenen Interessenbekundungen und leitet die Förderempfehlung über das LSB-Portal an die Staatskanzlei weiter.

Schritt 3: Zuwendungsantrag (ab 01.09.2026 möglich)

Nach positiver Förderentscheidung durch die Staatskanzlei wird der Zuwendungsantrag über das Modul „foerderplan.web“ bei der NRW.BANK eingereicht.


Digitale Informationsveranstaltungen (LSB NRW)

Der LSB NRW bietet ergänzend digitale Infoveranstaltungen als Zoom-Videokonferenz an. Im Mittelpunkt stehen die Vorstellung des Programms und eine praxisorientierte Erläuterung des Antragsverfahrens.

  • Teilnahme: nur für Sportvereine, die seit 01.01.2026 Mitglied im LSB NRW sind
  • Regionale Zuordnung: Anmeldung beim jeweiligen Regierungsbezirk
  • Format: Zoom – Einwahldaten kommen per E-Mail am Vortag
  • Maximal 300 Teilnehmende pro Termin – frühzeitige Anmeldung empfohlen

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Ansprechperson

Andreas Kranich

Geschäftsführer