500.000 Euro für Outdoor-Sporträume im Rhein-Kreis Neuss

Die Landesregierung reagiert auf die pandemiebedingt gesteigerte Nachfrage nach modernen und attraktiven Outdoor-Sporträumen und unterstützt die 54 Kreis- und Stadtsportbünde der kreisfreien Städte mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro.

Im Rahmen einer Videokonferenz hat die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, am Mittwoch (14. April 2021) den Entwurf des zweiten Programmaufrufes der Landesregierung im einzigartigen und insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Sportstättenbauförder­programm „Moderne Sportstätte 2022“ präsentiert.

„Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass geschlossene Indoor-Sportanlagen mit enormen Einschränkungen zu kämpfen haben und der Trend der individuell zu gestaltenden Sportangebote weiter zugenommen hat. Diese Entwicklung wird mit dem Programmaufruf II aufgenommen und die Möglichkeit eröffnet, Fitnessgeräte, moderne Outdoor-Gym’s oder komplexe Sport- und Bürgerparks in Nordrhein-Westfalen zu schaffen“, sagte Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, im Rahmen der Videokonferenz.

Jeweils 500.000 Euro an die 54 Stadt- und Kreissportbünde

Mit der pauschalen Verteilung von jeweils 500.000 Euro an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde der kreisfreien Städte wird aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem Programmaufruf I erneut die Verantwortung zur Erarbeitung von Gesamtkonzepten und das Vorschlagsrecht zur Verteilung der Fördermittel in die Hände des organisierten Sports vor Ort gelegt werden.

Zum weiteren Verfahren:

Nach der Präsentation des Programmaufrufes II wird dieser voraussichtlich im Juni 2021 veröffentlicht und damit das Interessenbekundungsverfahren eröffnet werden. Im Anschluss sind dann die für die Erstellung der Gesamtkonzepte zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde aufgefordert, mit möglichen Trägern entsprechender Outdoor-Sporträume in Kontakt zu treten und die abgestimmten Konzepte zur Verwendung der 500.000 Euro der Staatskanzlei zur Prüfung vorzulegen. Der Beginn der Umsetzungsphase ist sodann für Anfang 2022 geplant.


Quelle: Staatskanzlei NRW (Pressemittleitung)
Foto: Andrea Bowinkelmann