„Extra-Zeit für Bewegung“: Förderprogramm mit 2 Millionen Euro für Kinder und Jugendliche startet

Das Gesamtvolumen beträgt beachtliche zwei Millionen Euro: Um pandemiebedingte Bewegungsdefizite von Schülerinnen und Schülern zu kompensieren, haben sich das NRW-Schulministerium und der Landessportbund NRW auf die Umsetzung einer „Extra-Zeit für Bewegung“ verständigt. Die Fördersumme soll für bis Ende des Jahres 2022 realisierte Kooperationen mit Sportvereinen „vor Ort“ zur Verfügung stehen, die inhaltliche Schwerpunkte in den verschiedenen Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Schulsports - von Gymnastik über Schwimmen bis zur Leichtathletik – setzen und somit negative Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen aus den vergangenen Monaten ausgleichen können. Die jeweiligen Anträge werden ab sofort über das bewährte LSB-Förderportal (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) abgewickelt.

LSB-Präsident Stefan Klett betont: „Die monatelange Zwangspause für den Kinder- und Jugendsport unserer Vereine sowie der andauernde Ausfall des Sportunterrichts sind nur schwer zu ertragen. Schließlich kann sich das massive Bewegungsdefizit in dieser Altersgruppe auf viele wichtige Bereiche wie kognitive und motorische Fähigkeiten negativ auswirken. Deshalb unterstützen wir mit voller Überzeugung ein mögliches Maßnahmenpaket, um das bewährte Zusammenspiel zwischen Schule, Sportverein und auch Ganztag wieder intensiv aufzunehmen und möglichst wirkungsvoll auszubauen, beispielsweise durch den Einsatz von Sporthelfer*innen, Schülersportgemeinschaften oder Schülersportabzeichen.“ Auch NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer verdeutlicht: „Die Landesregierung wird die kommenden Monate weiter konsequent nutzen, um mit den Aufholprogrammen und weiteren Maßnahmen den Folgen der Pandemie entschieden entgegenzuwirken.“

Gefördert werden sportpraktische Gruppenangebote für jeweils mindestens 10 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 aller allgemeinbildenden Schulformen. Ziel ist eine individuelle sport- und bewegungsorientierte Förderung zum Ausgleich von motorischen Defiziten und zur gesundheitlichen und sozialen Potenzialentwicklung.

Die Fördermaßnahmen können sowohl unterrichtsbegleitend als auch in den Ferien als Blockmaßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung beträgt max.500 Euro für eine sechsstündige Maßnahme; ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. In Form von Blockmaßnahmen findet eine Maßnahme täglich an sechs Zeitstunden statt, ansonsten können die sechs Stunden auch in flexiblen Modellen mit jeweils mindestens 90 Minuten pro Tag organisiert werden.

Text: Landessportbund NRW mit eigenen Ergänzungen
Foto: Landessportbund NRW / Andrea Bowinkelmann