Förderung der Übungsarbeit 2021 – Jetzt Antrag stellen!

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel in Höhe von 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Vor dem Hintergrund der Pandemiebedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 09.06.2021 möglich. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und beantragen Sie fristgerecht die Förderung.

Weitere Informationen sowie den Link zum Förderportal finden Sie unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen

Für Rückfragen zum Antragsverfahren steht der Landessportbund NRW gerne unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

E-Mail: uebungsarbeit@lsb.nrw
Telefon: 0203 7381-985

Foto: Landessportbund NRW / Andrea Bowinkelmann