Klima & Energie

Das Thema Klima & Energie berührt den Sport in vielfacher Weise und betrifft uns alle!

Informationen

FAQs zur Energiekrise im Sport

Wie sind die Sportstätten hinsichtlich der Abhängigkeit von Gas aufgestellt?

In Deutschland existieren etwa 230.000 Sportstätten, darunter 36.000 Sporthallen, 3.000 Tennishallen, 9.340 Bäder, 8.000 Schießanlagen und 60.000 Vereinsheime bzw. Funktionsgebäude. Insgesamt übernehmen für etwa zwei Drittel der Sportstätten Kommunen die Trägerschaft, bei dem verbleibenden Drittel sind Sportvereine die Eigentümer. Da viele Sportstätten im Zuge der “Goldenen Pläne” gebaut wurden und seither nicht mehr großflächig saniert wurden, dominieren bei der Wärmeversorgung vor allem fossile Energieträger wie Ölheizungen, Gasheizungen oder sogar Nachtspeicheröfen. Die Verwendung von regenerativen Energiequellen zur Wärmeversorgung stellt die Ausnahme dar. Das gleiche gilt für die regenerative Energieversorgung durch Photovoltaik-Anlagen. Die unzureichende Gesetzeslage zur Finanzierung und zum Betrieb von PV-Anlagen schreckt viele Sportvereine vor diesem Investment ab.

Welche Auswirkungen hat die Energiekrise konkret auf die Sportvereine?

Die Schließung von Bädern und Sporthallen als Reaktion auf den Gasmangel steht im Raum. Der Deutsche Städtetag hat den Kommunen bereits entsprechende Maßnahmenplanungen empfohlen. Zudem werden die Absenkungen von Raum- und Wassertemperaturen empfohlen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Nutzbarkeit von Sportstätten haben können (siehe Vorgaben).

Hinsichtlich der Preissteigerungen bei Sportstätten in kommunaler Trägerschaft ist mit einer Weitergabe der Kosten durch erhöhte Nutzungsgebühren für Sportvereine zu rechnen. Sportvereine, die über vereinseigene Sportstätten verfügen, müssen diese zusätzlichen Mehrkosten alleine tragen. Diese Mehrkosten können vom Sportverein, dessen Einnahmestruktur auf Mitgliedsbeiträgen basiert, nicht ohne Weiteres kompensiert werden. Die einzige Möglichkeit zur Kompensation in Form von höheren Mitgliedsbeiträgen ist nach herausfordernden Pandemiejahren mit Mitgliederverlusten keine Option. Der Sport liefe Gefahr als Luxus betrachtet zu werden, da sich nicht mehr Jeder und Jede den Zugang zum Sportverein leisten kann. Genau wie bei kommunalen Sportstätten besteht hier aufgrund der Preissteigerung die Gefahr der Stilllegung der Sportstätten. Dies wäre nach den herausfordernden Pandemiejahren eine existenzbedrohende Katastrophe für den Sport und insbesondere seiner Sportvereine.

Welche Vorgaben gibt es zur Wärmeversorgung von Sportstätten?

Nach DIN-Norm 18032-1 wird eine Raumtemperatur von 17°C bei Sporthallen empfohlen. Die aktuell geltenden AMEV-Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden geben eine Mindesttemperatur von 15°C in Sporthallen vor (bei schulischer Nutzung 17°C). 

Welche Handlungsvorschläge gibt es von Trägern und Betreibern?

Der Deutsche Städtetag (Stand 07.07.22) schlägt einige Maßnahmen zur Energieeinsparung vor: 

  1. Absenken der Badewassertemperatur in Schwimmhallen (hierbei sollen Reha- und Seniorenschwimmen, Schwimmunterricht für Kinder, Babyschwimmen beachtet werden) - Betrieb von Saunen und Hallenbädern aussetzen 
  2. Unterbrechung der Beckenwassertemperierung in Freibädern 

  3. Abschaltung der Warmwasserbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden 

  4. Absenkung der Raumtemperatur in Sport- und Turnhallen (ab Beginn der Heizperiode)  

Die Bäderallianz schlägt einen drei Stufenplan der Bäder infolge der Gasnotlage vor: 

  • Stufe 1: Abschaltung der hochtemperierten Außenbecken, und ggf. zusätzlich Freibäder unbeheizt bis zum Saisonende weiter betreiben 
  • Stufe 2: Alle freizeitaffinen Becken (alles außer Sportbecken und Lehrschwimmbecken) außer Betrieb nehmen 
  • Stufe 3: Wassertemperatur in den verbleibenden Sport-/Lehrschwimmbecken auf 26 °C absenken 

(Quelle: DOSB)

Empfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereine

EMPFEHLUNGEN ZUR ENERGIEREDUKTION FÜR SPORTVEREINE

* Primäre Maßnahmen für Sportstätten (ohne Schwimmbäder) 

Strom:

  • Einstellung der Nutzung von verzichtbaren Elektrogeräten (Kühlgeräte und -räume, Getränkeautomaten, elektronische Handtrockner usw.) 
  • Bedarfsgerechte Nutzung von Elektrogeräten (Büroequipment, Licht, Küchengeräte usw.) 
  • Sportfreianlagen:
    • Bedarfsgerechter Betrieb (1/2 Feld Beleuchtung etc.) von Flutlichtanlagen, d.h. Optimierung der Platznutzung
    • Möglichst Verzicht von temporären Bauten in der Winterperiode 
  • Ausschalten der Lüftungsanlagen, Fensterlüftung bevorzugen (Pandemieabhängig - Vorsicht vor Schimmelgefahr, deswegen mehrfach am Tag stoßlüften)
  • Umrüstung auf LED-Lichttechnik (Indoor und Outdoor) (Empfehlung: so schnell wie möglich Strom Sekundäre Maßnahmen für Sportstätten (ohne Schwimmbäder))

Wärme:

  • Durchführung einer Wartung der Heizanlage und eines hydraulischen Abgleichs (dringend vor Heizperiode durchführen, ggf. Austausch der Heizungs- /Warmwasserpumpe)
  • Isolierung der Heizungs- und Warmwasserleitungen
  • Überprüfung der Heizkörper (ggf. Austausch der Thermostate gegen moderne, elektronische Thermostate (Smart-Home Thermostate sind nicht zwingend notwendig))
    • Entlüftung der Heizkörper
    • Funktionalitätsprüfung der Ventile und Thermostate
  • Durchführung einer Wartung der Fenster und Türen
    • Prüfung auf fachgerechte Schließung
    • Erneuerung der Fenster- und Türdichtungen 

Wasser:

  • Umrüstung auf ressourcenschonende Sanitäranlagen (wassersparende Duschköpfe und Durchflussbegrenzer) (Empfehlung: so schnell wie möglich Wasser)

* Sekundäre Maßnahmen für Sportstätten (ohne Schwimmbäder) 

Alle Sportstätten Wärme:

  • Abschalten der Warmwasserzubereitung (Aufgrund der Legionellengefahr muss ein regelkonformer Spülplan erstellt und eingehalten werden oder die Leitungen vom Trinkwassernetz getrennt werden)

* Maßnahmen ab der Heizperiode für Sportstätten (ohne Schwimmbäder)

Wärme:

Sporthallen und Vereinsgebäude

  • Sporthallen und Vereinsgebäude: Absenkung der Raumtemperatur um 2 Grad im Vergleich zur vorherigen Heizperiode

Sporthallen

  • Steuerung der Heizungsanlage auf die Belegungszeiten 

Strom & Wärme:

  • Verzicht auf die Nutzung gasbetriebener oder strombetriebener Zusatzheizgeräte (z.B. Heizpilze, Heizradiatoren)

Sofortmaßnahmen für Schwimmbäder *

Wärme:

  • Stufe 1: Abschaltung der hochtemperierten Außenbecken, und ggf. zusätzlich Freibäder unbeheizt bis zum Saisonende weiter betreiben (bei Gasbetrieb)
  • Stufe 2: Außer Betrieb nehmen aller freizeitaffinen Becken und Saunen (alle Becken außer Sportbecken und Lehrschwimmbecken)
  • Stufe 3: Absenken der Wassertemperatur in den verbleibenden Sport-/Lehrschwimmbecken auf 26 °C

Langfristige Maßnahmen*

Strom & Wärme:

  • Umrüstung auf regenerative Energieträger ((Wasserkraft, Solar- und Windenergie, Biomasse sowie Geothermie) Im Vorfeld Energieberatung und Energieaudit durchführen, (Fördermöglichkeiten BAFA, BEG, KfW beachten))
  • Durchführung klimaangepasster Baumaßnahmen und klimaangepasste Sanierung bzw. Modernisierung von Sportanlagen (Im Vorfeld Energieberatung und Energieaudit durchführen (Fördermöglichkeiten BAFA, BEG und KfW beachten))
  • Umrüstung auf smarte Steuerung der Heiz- und Lichttechnik für bedarfsgerechte Nutzung

Begleitende Maßnahmen*

Strom & Wärme:

  • Monitoring der Energieverbräuche (Benennen einer energieverantwortlichen Person)
  • Sensibilisierung der Mitglieder über Energieverbräuche und Aufzeigen der Einsparpotentiale
    • Aufforderung Duschzeit zu kürzen
    • Sensibilisierung für Lichtnutzung in Vereinsräumen
    • Verzicht auf Nutzung stromverbrauchender Geräte (Haarföhn, Glätteisen) in Umkleidekabinen (Die Anfertigung eines individuellen sportstättenangepassten Maßnahmenplans ist zu empfehlen Strom und Wärme)
  • Sensibilisierung der Mitglieder für den Klimaschutz und Klimaschutzmaßnahmen
    • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bevorzugen
    • Prüfung der Notwendigkeit neuer Anschaffungen (Textilien, Trainingsbedarf, etc.)
    • Ressourcenschonende Ernährung und Nahrungsaufnahme bei der Sportausübung (Verzicht Einweggeschirr, Reduzierung Lebensmittelverschwendung usw.)
  • Konzeptentwicklung zu energiesparendem Trainings und Wettkampfbetrieb, (Ziel ist eine maximale Auslastung der Sportstätten) z.B.:
    • Bessere Nutzung bisher nicht genutzter Trainingszeiten (z.B. Randzeiten)
    • Nutzung einer Anlage bei Spielgemeinschaften im ländlichen Raum
    • Mehrfachnutzung von Hallen insofern möglich
    • Verlegung von bodennahen Sportarten (z.B. Reha-Sport, Gymnastik, Yoga, Eltern-Kind-Turnen usw.) in kleinere Räume
    • Durchführung des Trainingsbetriebs so lange wie möglich Outdoor
    • vermehrte Durchführung von Trainingsspielen anstelle von Einzeltrainings
    • Verlängern von Winterpausen und Saisons in den Sommer verlegen
    • Verzicht auf flächendeckende Hallenturniere
    • usw.

*alle Maßnahmen sind bedarfsgerecht mit einem Fachbetrieb abzustimmen

Stand 21. Juli 2022

(Quelle: DOSB // Ressort Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit)